Ausgabe Nr. 1 · 22. Juni 2026 elektrogenius.de
Wochenblatt
Die wichtigsten Elektrotechnik News der Woche — kompakt erklärt
Titelthema
Schuko-Stecker jetzt offiziell erlaubt
Neue VDE-Norm räumt jahrelange Unsicherheit beim Balkonkraftwerk aus dem Weg. Was das für Azubis und Praxis bedeutet.
02
Netzanschluss 800 Watt Grenze: Neue Anmeldung für Steckersolar
03
Installation RCD-Pflicht im Bad: Was die neue 0100-701 fordert
04
Branche VDE warnt vor Normen-Kahlschlag bis Juni 2026
Schuko ist normgerecht

Jahrelang war unklar, ob ein Balkonkraftwerk über eine normale Haushaltssteckdose laufen darf. Die DIN VDE V 0126-95 schafft jetzt Klarheit: Der Schuko-Stecker gilt offiziell als normgerechte Ausführung für Steckersolargeräte.

Die Wieland-Steckdose bleibt weiterhin als Alternative zugelassen, ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts, sie dürfen unverändert weiterlaufen.

Für Azubis im 1. Lehrjahr wichtig: Die Norm regelt nur den Steckertyp. Wie das Gerät beim Netzbetreiber angemeldet wird, klärt eine andere Norm, dazu mehr auf der nächsten Seite.

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DIN VDE V 0126-95 regelt den Stecker
Schuko und Wieland gleichberechtigt
Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz
Seite 02
Quelle: VDE, infranken.de
Anmeldung deutlich einfacher

Seit März 2026 gilt die neue VDE-AR-N 4105. Sie regelt, wie Steckersolargeräte beim Netzbetreiber angemeldet werden, und macht aus einem bürokratischen Hindernis einen einfachen Klick.

Bis 800 VA Wechselrichterleistung entfällt die technische Prüfung durch den Netzbetreiber komplett. Die Anmeldung läuft ausschließlich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Für die Praxis im Betrieb heißt das: weniger Papierkram für Kunden, aber mehr Beratungsbedarf. Viele Endkunden wissen nicht, dass die Pflicht zur Anmeldung trotzdem bestehen bleibt.

Die Eckdaten
Grenze: 800 W Wechselrichterleistung
Anmeldung nur noch im MaStR
Bußgeld bis 50.000 € bei Verstoß
Seite 03
Quelle: VDE, reduco.ai
RCD-Pflicht im Badezimmer

Die neue Badezimmer-Norm ersetzt die alte Fassung aus dem Jahr 2008. Sie definiert Schutzbereiche neu und macht Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen jetzt verpflichtend, nicht mehr optional.

Aufbau und Nummerierung wurden außerdem an die übrigen Teile der Reihe 100 bis 600 sowie 800 angeglichen, das erleichtert künftig den Quervergleich zwischen den Normteilen.

Wichtig für laufende Projekte: Es gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2027 für Anlagen, die bereits vor dem 1. Juli 2025 in Planung oder Umsetzung waren.

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RCD 30 mA durchgängig Pflicht
Schutzbereiche neu definiert
Übergangsfrist bis Dezember 2027
Seite 04
Quelle: DIN Media, hero-software.de
VDE warnt vor Bürokratieabbau

Bund und Länder prüfen bis Juni 2026 sämtliche Verweise auf technische Normen in Gesetzen, mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen. Der VDE sieht darin ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Normen konkretisieren den gesetzlich geforderten „Stand der Technik" und bilden die Grundlage für rechtssichere Elektroinstallationen, ohne sie drohen laut VDE Rechtsunsicherheit und höhere Haftungsrisiken.

Für Fachbetriebe ändert die laufende Prüfung aktuell nichts an der fachlichen Bedeutung der Normen, sie bleiben bis auf Weiteres die verbindliche Arbeitsgrundlage.

Einordnung
Prüfung läuft bis Juni 2026
Betrifft Normverweise in Gesetzen
Normen bleiben vorerst unverändert gültig
Seite 05
Quelle: VDE Pressemitteilung
Außerdem diese Woche
TAR-Novellen weiter in Beratung
Die Technischen Anschlussregeln 4100, 4105, 4110 und 4120 für Mittel- und Hochspannung sind noch nicht final beschlossen, aktuell gelten die bestehenden Fassungen.
Neues Formular für Laien
Die VDE-AR-N 4105 enthält erstmals ein vereinfachtes Anmeldeformular speziell für elektrotechnische Laien, dokumentiert aber nur formal, angemeldet wird weiterhin im MaStR.
1.200 Stellungnahmen zur Solar-Norm
Die VDE-AR-N 4105 wurde zweimal als Entwurf veröffentlicht, ein Großteil der Rückmeldungen kam aus der Solar-Community und forderte realistischere Leistungsgrenzen.
Bestandsanlagen bleiben unberührt
Wer ein Balkonkraftwerk bereits regulär betreibt, muss nichts ändern. Die neuen Vorgaben betreffen ausschließlich Neuanschaffungen ab 2026.
Bis zur nächsten Ausgabe
Jede Woche die wichtigsten News aus Normung, Technik und Branche, kompakt für Azubis und Gesellen erklärt.
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