Jahrelang war unklar, ob ein Balkonkraftwerk über eine normale Haushaltssteckdose laufen darf. Die DIN VDE V 0126-95 schafft jetzt Klarheit: Der Schuko-Stecker gilt offiziell als normgerechte Ausführung für Steckersolargeräte.
Die Wieland-Steckdose bleibt weiterhin als Alternative zugelassen, ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts, sie dürfen unverändert weiterlaufen.
Für Azubis im 1. Lehrjahr wichtig: Die Norm regelt nur den Steckertyp. Wie das Gerät beim Netzbetreiber angemeldet wird, klärt eine andere Norm, dazu mehr auf der nächsten Seite.
Seit März 2026 gilt die neue VDE-AR-N 4105. Sie regelt, wie Steckersolargeräte beim Netzbetreiber angemeldet werden, und macht aus einem bürokratischen Hindernis einen einfachen Klick.
Bis 800 VA Wechselrichterleistung entfällt die technische Prüfung durch den Netzbetreiber komplett. Die Anmeldung läuft ausschließlich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Für die Praxis im Betrieb heißt das: weniger Papierkram für Kunden, aber mehr Beratungsbedarf. Viele Endkunden wissen nicht, dass die Pflicht zur Anmeldung trotzdem bestehen bleibt.
Die neue Badezimmer-Norm ersetzt die alte Fassung aus dem Jahr 2008. Sie definiert Schutzbereiche neu und macht Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen jetzt verpflichtend, nicht mehr optional.
Aufbau und Nummerierung wurden außerdem an die übrigen Teile der Reihe 100 bis 600 sowie 800 angeglichen, das erleichtert künftig den Quervergleich zwischen den Normteilen.
Wichtig für laufende Projekte: Es gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2027 für Anlagen, die bereits vor dem 1. Juli 2025 in Planung oder Umsetzung waren.
Bund und Länder prüfen bis Juni 2026 sämtliche Verweise auf technische Normen in Gesetzen, mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen. Der VDE sieht darin ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
Normen konkretisieren den gesetzlich geforderten „Stand der Technik" und bilden die Grundlage für rechtssichere Elektroinstallationen, ohne sie drohen laut VDE Rechtsunsicherheit und höhere Haftungsrisiken.
Für Fachbetriebe ändert die laufende Prüfung aktuell nichts an der fachlichen Bedeutung der Normen, sie bleiben bis auf Weiteres die verbindliche Arbeitsgrundlage.