Energiewende
KWKG-Novelle: Förderung verlängert bis 2035
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 21. September Eckpunkte für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vorgelegt. KWK-Anlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher sollen länger gefördert werden, dafür werden die Förderzeiträume kürzer.
Das Wichtigste
- Inbetriebnahmen von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und Wärmespeichern sollen bis Ende 2035 möglich sein
- Kürzere Förderzeiträume, damit die Förderung schneller abgerufen wird
- Stärkere Anreize, die KWK-Erzeugung bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu drosseln
- Gesetzentwurf und Kabinettsbeschluss im Herbst 2026, Inkrafttreten spätestens im ersten Quartal 2027
- Für die Praxis: Bei BHKW und Wärmespeichern wird eine preisabhängige Steuerung zum Planungsthema