Die DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ ist neu erschienen. Sie löst die Ausgabe vom Januar 2020 ab.
Im Juni 2026 hat die DGUV noch eine Korrektur nachgeschoben: Abbildung 54 auf Seite 100, letzte Spalte.
Die Schrift richtet sich an Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung prüfen. Sie beschreibt, wie man prüft und welche Anforderungen aus der Normung gelten.
Aus dem „Arbeitsmittel“ wird in der neuen Fassung das „elektrische Betriebsmittel“. Das steht schon im neuen Titel der Schrift.
Außerdem hat die DGUV die normativen Änderungen aus VDE 0702 umgesetzt. Dazu gehören neue Namen für die Messverfahren.
Wer Prüfprotokolle, Prüfanweisungen oder Schulungsunterlagen pflegt, sollte die neuen Bezeichnungen übernehmen, damit Unterlagen und Regelwerk zusammenpassen.
Neu aufgenommen hat die DGUV eine Normauslegung des zuständigen DKE-Gremiums UK 964.1. Sie betrifft die Weiterverwendung von Prüfgeräten, die mit einem Messwiderstand von 2 kΩ ausgerüstet sind.
Auch die Übersicht der Prüfgeräte in der Schrift wurde an die aktuelle Normenlage angepasst.
Unter welchen Bedingungen solche Geräte weiter genutzt werden dürfen, steht in der DGUV Information selbst. Die Kurzfassung der DGUV nennt die Details nicht. Deshalb: erst nachlesen, dann entscheiden.
Abschnitt 7.3 wurde angepasst. Er behandelt elektrische Betriebsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang, zum Beispiel Netzteile und Ladegeräte.
Ganz neu ist Abschnitt 7.8: ortsveränderliche Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen.
Damit hat die Prüfung von Ladeleitungen für E-Fahrzeuge jetzt einen eigenen Platz in der Schrift. Zusätzlich hat die DGUV alle Grafiken angepasst und neu gezeichnet.
In der Änderungsliste der DGUV steht nichts zu neuen Prüffristen, Fehlerquoten oder Prüfplaketten. Auch zu Grenzwerten und zur Dokumentation nennt sie keine Neuerungen.
Ein oft zitierter Richtwert von drei Monaten stammt aus einer anderen, älteren DGUV-Schrift. Er ist keine Aussage der neuen 203-070.
Die rechtlichen Grundlagen und die Organisation der Prüfungen durch den Unternehmer beschreibt die DGUV Information 203-071. Die 203-070 ergänzt sie um das Fachwissen für die Durchführung.