Der Fachkräftemangel im Elektrohandwerk spitzt sich zu. Jetzt reagiert der ZVEH mit einem Teilqualifizierungsprogramm, das erstmals einen strukturierten Weg für Ungelernte in die Branche eröffnet.
Das sogenannte TQ-Set ist das erste seiner Art im deutschen Handwerk. Es ermöglicht Betrieben, Mitarbeitende ohne Berufsabschluss schrittweise zu qualifizieren — im besten Fall bis zur Gesellenprüfung.
Die Lerninhalte orientieren sich direkt an der Ausbildungsverordnung für Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik.
Für Betriebe bedeutet das: Sie können gezielt Helfer oder Monteure aufbauen, die bisher keine formale Qualifikation hatten. Das schafft Loyalität und löst konkrete Personalengpässe.
Seit Juni 2026 können Haushalte selbst erzeugten Solarstrom einfacher an andere Haushalte weitergeben. Das Stichwort heißt Energy Sharing — und es verändert, was Elektriker künftig beraten müssen.
Wer Solarstrom teilt, braucht ein intelligentes Messkonzept, ein funktionierendes Lastmanagement und einen sauberen Netzanschluss. Genau das ist Aufgabe der Elektrofachkraft.
Für Betriebe, die schon PV-Anlagen installieren, ist das eine natürliche Erweiterung: Energiemanagement, intelligente Gebäudetechnik und Systemintegration werden zu Kernaufgaben.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Elektrohandwerk ein Branchenmindestlohn von 14,93 Euro pro Stunde. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro.
Für Azubis steigt gleichzeitig die Mindestausbildungsvergütung. Wer 2026 seine Ausbildung beginnt, hat Anspruch auf die neuen Sätze ab dem ersten Lehrjahr.
Dazu kommt: Ab dem 1. August 2026 treten modernisierte Ausbildungsordnungen in 19 Bauberufen in Kraft — mit Schwerpunkten auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Betriebe mit Auszubildenden sollten ihre Ausbildungspläne prüfen und anpassen. Wer früher handelt, vermeidet Stress kurz vor dem Stichtag.
Die Vertreterversammlung der BG ETEM hat am 26. Juni 2026 in Hamburg einen neuen Gefahrtarif beschlossen. Er tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Der Gefahrtarif legt fest, wie viel Betriebe an die Berufsgenossenschaft zahlen müssen. Er basiert auf dem Unfallrisiko der jeweiligen Tätigkeit und gilt bis Ende 2032.
Die neuen Beiträge wirken sich erstmals 2028 auf die tatsächliche Beitragszahlung aus.
Für Elektrobetriebe bedeutet das: Jetzt prüfen, in welche Gefahrenklasse die eigenen Tätigkeiten fallen — und ob sich das im neuen Tarif ändert.